Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 149/12 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Planfeststellungsbeschluss für die Südumgehung Hameln ist rechtswidrig und nicht vollziehbar
- archive.is (Pressemeldung, 16.08.2015)
Hameln bekommt vorerst keine Umgehungsstraße
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 149/12
- BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 9.16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 149/12
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen vom heutigen Tage (Az.: 7 KS 121/12, 7 KS 149/12, 7 KS 150/12) festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Südumgehung Hameln rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. - OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 149/12
In einem weiteren Verfahren (Az.: 7 KS 148/12) hat es die Klage abgewiesen. - OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 150/12
Hameln bekommt vorerst keine Umgehungsstraße
Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 149/12
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen vom heutigen Tage (Az.: 7 KS 121/12, 7 KS 149/12, 7 KS 150/12) festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Südumgehung Hameln rechtswidrig und nicht vollziehbar ist.
- OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 148/12
Begründungsfrist; Bezugnahme; Pauschale Bezugnahme; Planänderungsbeschluss; …
Wegen der Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie auf die Parallelverfahren 7 KS 121/12, 7 KS 149/12 und 7 KS 150/12 verwiesen.Der Vortrag der Klägerin zum Verschlechterungsverbot ist - im Unterschied zu den Parallelverfahren 7 KS 149/12 und 7 KS 150/12 - hier nicht schon im Planungsverfahren während der Einwendungsfrist vorgebracht worden, denn ihr Rechtsvorgänger hat diesen Belang in seinem anwaltlichen Einwendungsschreiben vom 19.06.2002 nicht erwähnt.
- OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 150/12
Hameln bekommt vorerst keine Umgehungsstraße
Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat mit drei Urteilen vom heutigen Tage (Az.: 7 KS 121/12, 7 KS 149/12, 7 KS 150/12) festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Südumgehung Hameln rechtswidrig und nicht vollziehbar ist.